Die Belieferung der Genossenschaftsmitglieder fußt auf ein Geschäftsmodell, welches eine umweltverträgliche, nachhaltige Energieversorgung zu Gunsten der lokalen Haushalte und Betriebe auf Gemeindeebene bezweckt und damit die Attraktivität des ländlichen Raums stärkt. Das gewählte Skontomodell garantiert einen wettbewerbsfähigen Preis für die Mitglieder.
Anbei die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen, mit denen die EGRA (Lieferant) den Kunden mit elektrischer Energie versorgt.
Der Energiepreis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen.
Reiner Strompreis Verkauf
| Anteil | Beschreibung |
|---|---|
| Energiekosten | monatliche PUN1 und einem Spread |
| Fixanteil (CVS) | 3,50 €/POD/Monat für Haushalte 5,00 €/POD/Monat für Nichthaushalte |
| Grünstrom | Lieferung von zertifiziertem Grünstrom aus heimischer Wasserkraft zu 0,0015 €/kWh |
| Netzverluste | werden gesetzlich geregelt |
| PD-Komponente | wird gesetzlich geregelt |
Kosten für Transport und Verwaltung des Zählers
Zu Lasten des Kunden sind die Kosten des Verteilers für den Transport-, Verteilungs- und Messdienst. Die verrechneten Beträge werden von der ARERA2 festgelegt und periodisch aktualisiert.
Kosten für Systemlasten
Zu Lasten des Kunden sind die verrechneten Beträge zur Deckung der allgemeinen Systemkosten. Die verrechneten Beträge werden von der ARERA festgelegt und periodisch aktualisiert.
Steuern
Zusätzlich hat der Kunde die Mehrwertsteuer und die anderen vom geltenden Steuersystem vorgesehenen Abgaben zu entrichten, die gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden angewandt werden.
Der Lieferant gewährt dem Kunden einen Nachlass entsprechend folgendem Rabatmodell:
| Verwendungszweck | Energiekosten | Nachlass EGRA |
|---|---|---|
| Haushalte | PUN + Spread 0,003 €/kWh | -40% auf Gesamtverbrauch/Jahr |
| Nicht-Haushalte | PUN + Spread 0,003 €/kWh PUN + Spread 0,003 €/kWh PUN + Spread 0,012 €/kWh | -20% bis 50.000 kWh/Jahr -10% von 50.000,1 bis 75.000 kWh/Jahr ab 75.000,1 kWh/Jahr |
Der vom Lieferanten gewährte Nachlass bezieht sich ausschließlich auf den Energiepreis PUN + Spread. Alle weiteren Komponenten des Energiepreises werden an den Kunden vollständig weiter verrechnet. Dies gilt auch, wenn diese zuerst dem Lieferanten angelastet wurden.
Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen aus gerechtfertigten Gründen einseitig zu ändern, sofern sich die auf den Vertrag anwendbaren rechtlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen oder die wirtschaftlichen Voraussetzungen, auf deren Grundlage diese wirtschaftlichen Bedingungen formuliert wurden, ändern. Diese Änderungen erfolgen im Sinne von Artikel 13 des geschäftlichen Verhaltenskodex (Codice di Condotta Commerciale). Diese Änderungen werden dem Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 3 (drei) Monaten vor Beginn der Änderungen oder mit der jeweils gesetzlich vorgesehenen kürzeren Vorankündigungsfrist mitgeteilt. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen seine Zustimmung zu den vom Lieferanten vorgeschlagenen vertraglichen Änderungen oder seine Absicht, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, mitzuteilen. In Ermangelung einer Mitteilung seitens des Kunden innerhalb der oben genannten Frist gelten die vom Lieferanten vorgeschlagenen Vertragsänderungen als angenommen.
1 PUN: Prezzo unico nazionale - einheitlicher nationaler Großhandelspreis
2 ARERA: Autoritá di Regolazione per Energia Reti e Ambiente - nationale Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt